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Urheberrecht
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Datenschutz
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70432/47001
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Webentwicklung:
Ruth J. Vollmann
AGB
Ruth Johanna Vollmann, Auftragnehmerin, betätigt sich als freiberufliche Grafikdesignerin im Bereich von Print- und Online-Produkten. Ziel von Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggebern ist die Erstellung eines Grafik- Designs für den Auftraggeber. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Durchführung der Print - Produktion durch die Vertragsparteien geregelt werden. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Abweichungen von den hier genannten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden Entwürfe in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum an. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann eine Vorauszahlung von mindestens 50% des Auftragswertes verlangt werden, bei kleinerem Auftragsvolumen bis zu 100% des Angebots-Preises.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung jeweils bei Abnahme des fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen. Die Nachweisung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von solchen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber digitale Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert oder verwendet werden.
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt keinerlei Wiedergutmachungen für eventuelle Gewinnausfälle.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn stellen. Er trägt die Kosten bei einer Rechtsverfolgung.
Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Gewährleistung für die Richtigkeit von Bildern und Texten.
Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags durch ein Verhalten des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für die Ersatzansprüche Dritter.
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